First sentence: Ein "Filmrecht" als solches gibt es nicht; die rechtlichen Beziehungen der an einer Filmproduktion Beteiligten finden ihre Grundlage in den unterschiedlichsten Normen und Gesetzen, wie dem Urheberrecht, dem Burgerlichen Gesetzbuch, dem individuellen und kollektiven Arbeitsrecht, dem allgemeinen Personlichkeitsrecht und dem Bildnisschuts, dem Kennzeichen- und Namensrecht, dem Wettbewerbsrecht, dem Rundfunk- und Medienrecht und nicht zuletzt in den verfassungsrechtlichen Garantien der Meinungs- und Kunstfreiheit.
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